Die Bewahrung der Wüste Gobi

Naturschützer*innen und Umweltministerium sind sich einig: Die Wüste Gobi ist eine Schatzkammer der Artenvielfalt und in seiner Unberührtheit und Größe weltweit unvergleichlich. Diese gilt es vor schädigendem Eingriff zu bewahren. Die mongolische Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung bietet dafür das notwendige Instrumentarium.

Um die Unversehrtheit der letzten großräumigen Wildnisgebiete der Wüste Gobi zu sichern, müssen jegliche Gefahren die die Integrität der bestehenden Schutzgebiete bedrohen, ausgeschlossen werden. 
Zu diesem Zweck trafen sich die großen Naturschutzorganisationen, Wissenschaftler*innen und auch Vertreter*innen mehrerer tangierter Ministerien der Mongolei zu einem Workshop in Ulaanbaatar. Eine Online-Teilnahme war ebenso möglich.

Der Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt und Tourismus der Mongolei äußerte seine Entschlossenheit, die bestehenden Naturschutzgesetze anzuwenden, um Gefahren von den einzigartigen Wüstenlandschaften als auch den letzten Populationen von Großsäugern, wie Gobibären, Wildkamelen aber auch Wildeseln, Gazellen und Schneeleoparden, abzuwenden. 

Die tatsächlichen, wie auch die potentiellen Bedrohungen wurden auf dem Workshop diskutiert. Dazu gehören neben dem Klimawandel, der den Arten bereits hohe Anpassungsfähigkeiten abverlangt, auch Einflüsse der wirtschaftlichen Entwicklung des Binnenlandes, wie Bergbau und die Entwicklung der Infrastruktur. 

Nur wenn diese Gefahren eingedämmt werden, besteht eine Chance diese letzten Wildnisgebiete als Weltnaturerbe unter dem Schutz der UNESCO zu stellen.

Die Nominierung der Großen und Kleinen Gobi-Wüste beabsichtigt eine der wenigen großen Lücken in der Welterbekonvention zu schließen. Sie ermutigt nationale Entscheidungsträger*innen, in den Schutz dieser herausragenden Landschaften und Ökosysteme zu investieren und zu deren Erhaltung beizutragen.