Herber Rückschlag für den Moorschutz in MV

Die Succow Stiftung fordert gemeinsam mit dem BUND sowie den Universitäten Greifswald und Rostock in einem offenen Brief Minister Dr. Till Backhaus zur dringenden Anpassung der Agrar-Förderinstrumente hin zu einer moorschonenden Bewirtschaftung von Landwirtschaftsflächen in M-V auf.

Michael Succow Stiftung, NABU sowie die Universitäten Rostock und Greifswald kritisieren in einem offenen Brief  an Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den Rückschritt im Moorschutz, den die aktuellen Agrar-Förderinstrumente des Landes bewirken werden. Laut EU-rechtlicher Vorgaben sollen die europäischen Fördermittel für Agrar- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), immerhin mehrere hundert Millionen Euro öffentlicher Gelder, für Ziele des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes eingesetzt werden. Leider wird jedoch jetzt mit einem großen Teil dieser Mittel sowie weiteren Millionen aus der ersten Säule genau das Gegenteil subventioniert. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen und allseits bekannten Klimakrise sei das ein herber Rückschlag für den Moorschutz in MV. „Mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammen in unserem Bundesland aus entwässerten Mooren, von denen der überwiegende Teil landwirtschaftlich genutzt wird. Für das Erreichen der Klimaziele ist es also essenziell, diese Moore zeitnah wiederzuvernässen und mit den Landwirtinnen und Landwirten Lösungen für nasse, wirtschaftlich tragfähige Moorbewirtschaftung zu finden“, so Franziska Tanneberger von der Universität Greifswald und Gerald Jurasinski von der Uni Rostock.

 „Minister Backhaus hat durch seine öffentlichen Bekenntnisse wiederholt erkennen lassen, dass ihm der Moorschutz in Mecklenburg-Vorpommern ein zentrales Anliegen sei. Umso wichtiger ist, dass dieses Anliegen auch in der Ausgestaltung seines stärksten Steuerungsinstruments sichtbar wird. Das ist aktuell leider weniger denn je der Fall“, betont Jan Peters, Geschäftsführer der Michael Succow Stiftung. „Es ist zu befürchten, dass so auch die vielversprechenden Potenziale des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz für den Moorschutz weitgehend ins Leere laufen werden. Damit dies nicht geschieht, fordern wir den Minister auf, hier zeitnah die dringend erforderlichen Veränderungen der Agrarförderung einzuleiten und bieten dabei unsere fachliche wie auch politische Unterstützung an.“

Die Wiedervernässung erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip, wenn die Eigentümer und Nutzer der Vernässung auch zustimmen. An fehlender Zustimmung sind seit ca. 2010 die meisten Moorvernässungen gescheitert. „Dies ist ganz überwiegend darauf zurückzuführen, dass durch die Agrarsubventionen die Fortführung der bestehenden Nutzung bei tiefer Entwässerung finanziert wird. Und zwar nicht nur im Rahmen der Direktzahlungen, die auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen abgerufen werden können, sondern in ganz wesentlichem Umfang auch mit Förderungen von Agrar- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen“, erläutert Falk Ortlieb, NABU Landesvorsitzender MV.

In der letzten Förderperiode wurde ein zögerlicher Ausstieg aus den Agrar- Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen auf tief entwässerten Mooren begonnen, indem auf diesen Flächen nur relativ niedrig honorierte Fördermittel für die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung abgerufen werden konnten. „Wir haben gehofft und im Rahmen der Verbandsbeteiligung versucht, darauf hinzuwirken, dass dieser Ausstiegsweg in der neuen Förderperiode fortgesetzt wird und die tief entwässerten Moore aus den Förderkulissen für alle AUKM ausgenommen werden“, erklären die vier Experten in ihrem gemeinsamen Schreiben an den Minister. „Leider ist jedoch das Gegenteil eingetreten, so dass auf tief entwässerten Moorstandorten jetzt deutlich mehr Fördermittel für die klimaschädliche Weiterbewirtschaftung abgerufen werden können – und somit starke wirtschaftlichen Fehlanreizen gesetzt werden. Dagegen ist es dringend notwendig, die Förderkulissen unverzüglich so anzupassen, dass auf Moorstandorten nur noch eine moorschonende oder moorerhaltende Bewirtschaftung gefördert wird. Dies ist in alleiniger Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums und sofort möglich.“
Zugleich fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs für die betroffenen Betriebe eine kostenlose Beratung und Begleitung bei der Betriebsumstellung. Für die Umstellung müssen unkomplizierte und attraktive Fördermittel bereitstehen. Zusätzlich zur schon geplanten Förderung einer „Moorschonenden Stauhaltung“ sind auch Mittel für die Technik- und Tierbestandsanpassung dringend erforderlich. In einem zweiten Schritt müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch alle anderen öffentlichen Subventionen dahingehend angepasst werden, dass diese auf Moorstandorten nur dann abgerufen werden können, wenn zumindest ein moorschonender Wasserstand gehalten wird.